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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Sämtliche Amtsgebühren übernehmen wir für Sie. Sollten direkte Amtsgebühren anfallen, werden diese von uns bezahlt. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Forchheim

Meldeamt Forchheim - Meldebescheinigung

Forchheim ist eine Große Kreisstadt aus dem Süden des bayerischen Regierungsbezirks Oberfranken und Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises Forchheim. In Forchheim begann aus dem Jahre 911 die eigenständige deutsche Geschichte, durch die Wahl von Konrad I. zum ersten ostfränkischen König, nach der endgültigen Fränkischen Reichsteilung. Forchheim wird „Eingangstor zur Fränkischen Schweiz“ genannt. Die Stadt liegt an Main-Donau-Kanal und Frankenschnellweg zwischen Bamberg (23 km nördlich) und Nürnberg (ca. 30 km südlich). Forchheim gehört seit April 2005 der Europäischen Metropolregion Nürnberg an.
Landkreis Forchheim (Oberfranken) (Baden-Württemberg)
Einwohner in Forchheim ca. 32.125
Forchheim PLZ 91301 und Telefonvorwahl 09191
Adresse der Stadtverwaltung: St.-Martin-Straße 8 91301 Forchheim
Meldebestätigung Wikipedia
Als Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung, bezeichnet man das bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt auf Verlangen ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Es gilt in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers und kann somit den Personalausweis ersetzen. Ebenfalls ist eine Meldebestätigung teilweise für Zweitwohnsitze nötig, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis eingetragen werden. In die Meldebestätigung werden in der Regel, unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

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