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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Sämtliche Amtsgebühren übernehmen wir für Sie. Sollten direkte Amtsgebühren anfallen, werden diese von uns bezahlt. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Raesfeld

Meldeamt Raesfeld - Meldebescheinigung

Raesfeld [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈraːsˌfɛlt] (niederdeutsch Raosfeld) liegt in Westmünsterland aus dem Nordwesten des Bundeslands Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Borken aus dem Bezirk Münster. Der Name Raesfeld steht sowohl für das Dorf selber als auch die Gesamtgemeinde Raesfeld. Raesfeld ist die einzige seit 1994 schuldenfreie Kommune in Nordrhein-Westfalen.
Landkreis Borken (Münster) (Nordrhein-Westfalen)
Einwohner in Raesfeld ca. 11.350
Raesfeld PLZ 46348 und Telefonvorwahl 02865
Adresse: Weseler Str. 19 46348 Raesfeld www.gemeinde-raesfeld.de
Meldebestätigung Wikipedia
Als Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung, bezeichnet man das bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt auf Verlangen ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Es gilt in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers und kann somit den Personalausweis ersetzen. Ebenfalls ist eine Meldebestätigung teilweise für Zweitwohnsitze nötig, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis eingetragen werden. In die Meldebestätigung werden in der Regel, unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

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