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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Sämtliche Amtsgebühren übernehmen wir für Sie. Sollten direkte Amtsgebühren anfallen, werden diese von uns bezahlt. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Meusebach

Meldeamt Meusebach - Meldebescheinigung

Meusebach ist eine Gemeinde aus dem Süden des Saale-Holzland-Kreises und Teil der Verwaltungsgemeinschaft Hügelland/Täler. Der Ort Meusebach hat den Beinamen „Dorf ohne Spatzen“. Die Bezeichnung beruht auf einer Sage, in der zunächst zwei Sperlinge als Hochzeitsgeschenk ins Dorf gebracht werden. Sie vermehren sich so stark, dass sie die Ernte durch Wegpicken der Saat bedrohen. Ein Jäger befreit dann das Dorf von den Spatzen, indem er zwei Wagenladungen Fichten- und Buchensamen aussät, durch die die gleiche Anzahl von Spatzen verbannt werden.
Landkreis Saale-Holzland-Kreis regierungsbezirk! (Thüringen)
Einwohner in Meusebach ca. 94
Meusebach PLZ 07646 und Telefonvorwahl 036428
Adresse: Dorfstr. 27 07646 Meusebach www.meusebach.de
Meldebestätigung Wikipedia
Als Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung, bezeichnet man das bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt auf Verlangen ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Es gilt in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers und kann somit den Personalausweis ersetzen. Ebenfalls ist eine Meldebestätigung teilweise für Zweitwohnsitze nötig, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis eingetragen werden. In die Meldebestätigung werden in der Regel, unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

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